Cannabisgesetz aktuell - Alle Regeln im Überblick

Hier haben wir alle Regeln des Cannabisgesetzes (CanG) nach dem Bundesgesundheitsministerium zusammangefasst um einen leicht verständlichen Überblick zu schaffen! 

Gesetzgebung vom Bundestag 

Der Gesetzentwurf zur kontrollierten Freigabe von Cannabis ist durch den Bundestag in Kraft getreten. Damit ist nun der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene legal. Zudem sollen Cannabis Social Clubs die Möglichkeit gegeben werden, Cannabis an ihre Mitglieder abzugeben. Die Eröffnung der Cannabis Social Clubs folgt im Laufe des Jahres. 


Finden Sie hier einen Überblick über alle Regeln im Cannabisgesetz!

Regeln im Überblick: So sieht das Cannabisgesetz Deutschland aktuell aus

Erwachsene dürfen privat in begrenztem Umfang Cannabis anbauen (bis zu drei Pflanzen) oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum wird künftig straffrei sein. Im privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.

Es besteht ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsum-Cannabis und Anbauvereinigungen.

Minderjährige dürfen keiner Anbauvereinigung beitreten. Mitglieder im Alter von 18 bis 21 Jahren dürfen in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt weitergeben.

Es besteht ein Konsumverbot für Cannabis in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. 

Es bleibt eine Straftat, Cannabis an Minderjährige weiterzugeben. 

Cannabis darf nicht in Gegenwart von Minderjährigen konsumiert werden. Es besteht auch ein Konsumverbot in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten. Außerdem dürfen Gewerbe von ihrem Hausrecht gebrauch machen und den Konsum von Cannabis auf ihren Gewerbeflächen zu verbieten.
Alle Konsumverbote im öffentlichen Raum hier

Cannabis aus dem privaten Eigenanbau ist ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Erwachsene dürfen privat bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Die Anzahl von drei Pflanzen gilt pro volljähriger Person eines Haushalts.

Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen müssen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt sein – z. B. durch abschließbare Schränke.

Durch den Cannabisanbau dürfen keine Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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Cannabisgesetz: Kontrollierte Abgabe und Schutzmaßnahmen für junge Erwachsene und öffentliche Einrichtungen

Das neue Cannabis Gesetz zielt auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis ab, um den besitz von Cannabis für junge Erwachsene unter strengen Auflagen zu regeln. In der eigenen Wohnung ist der private Eigenanbau für den eigenen Bedarf erlaubt, jedoch mit.


Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, den kontrollierten Umgang mit Cannabis zu gewährleisten und die Risiken des Cannabiskonsums zu minimieren. Besonders wichtig ist der Schutz von Kindern in der Sichtweite von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Im Eingangsbereich der genannten Einrichtungen und im Eingangsbereich von Schulen gilt ein striktes Verbot, ähnlich wie bei der Ausweitung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.


Die Abgabe von Cannabis erfolgt unter den bereits bestehenden Regelungen, wobei eine Begrenzung der Weitergabemengen und strikte Kontrollen für den Erwerb von Cannabis gelten. Anbauvereinigungen dürfen unter Auflagen bis zu einer bestimmten Anzahl Cannabissamen verwenden. Die jeweilige Anbauvereinigung muss zudem anonymisierte Daten zur Überwachung vorlegen. Das aus der Pflanze gewonnene Ertrag darf nur zum Zweck des Eigenkonsums von Mitgliedern genutzt werden.


Zusätzlich wurde die bisherige Drogenpolitik überarbeitet, um den verbesserten Gesundheitsschutz zu fördern. In einem Abstand von mehreren Metern von dem Eingangsbereich öffentlicher Einrichtungen ist der Konsum weiterhin verboten, um den Jugendschutz zu stärken.

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Neuigkeiten zum Cannabisgesetz:
Cannabis am Steuer

Die Gesetzesänderung wurde angekündigt und gilt frühestens ab Juli. Bis jetzt und auch weiterhin gelten die bestehenden Gesetze und Regeln für Cannabis im Straßenverkehr!


Die Anpassung des CanG (Cannabisgesetz) an den Straßenverkehr steht weiter aus. Wie es weitergehen kann, steht zur Diskussion.

Die künftige THC-Obergrenze im Auto liegt bei 3,5 Nanogramm

Dieser Grenzwert entspricht in etwa 02, Promille Alkohol.


Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm.


Mischkonsum hingegen ist verboten. Nach dem Konsum von Cannabis gilt ein Alkoholverbot im Straßenverkehr.

Bei Mischkonsum mit Alkohol und Cannabis am Steuer wartet ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro. Wiederholungsfälle werden mit bis zu 3.500 Euro sanktioniert.


Quelle: ADAC


Cannabis auf dem Fahrrad

Genau wie beim Autofahren ist Cannabis am Steuer eines Fahrrads ebenso an besagten Grenzwert gekoppelt. Dieser ist an die Teilnahme am Straßenverkehr gekoppelt und gilt damit auch für Fahrradfahrer.


Quelle: radfahren.de


Cannabis auf dem E-Scooter

Der E-Scooter gewann über die letzten Jahre enorm an Popularität. Gesetze gelten allerdings auch für diesen Verkehrsteilenehmer. 

Wer denkt, hier ein Schlumpfloch gefunden zu haben, der wird nun enttäuscht. Auch Scooterfahrer ist man an den Maximalwert von 3,5 Nanogramm gebunden.


Quelle: nordbayern.de


Insgesamt möchten wir von der Teilnahme am Straßenverkehr in jeglichem Rauschzustand dringlichst abraten.

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Welche Regeln gelten nun für Cannabis Social Clubs und Member?

Um Mitglied in einem deutschen Cannabis-Club zu werden, müssen Personen volljährig sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Diese Regeln und Rechte sieht das Cannabisgesetz für CSC Member vor.

Rechte der Mitglieder:

- Zugang zu Cannabis: Mitglieder dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag oder 50 Gramm pro Monat für den Eigenbedarf erhalten.
- Mitgliedsbeiträge: Die Mitglieder müssen einen von der Vereinigung festgelegten Mitgliedsbeitrag entrichten.
- Unterstützung: Bis zu 5 Stecklinge oder 7 Samen pro Monat für den Eigenanbau zu Hause
- Verantwortung: Mitglieder werden motiviert, möglichst aktiv in der Anbauvereinigung mit­zuwirken.

- Die Mitgliedschaft in mehreren CSCs ist untersagt
- Die Anbauvereinigung darf nur die Menge anbauen, die den Bedarf der Mitglieder deckt.
- Pro Verein dürfen maximal 500 Mitglieder aufgenommen werden. Eine Begrenzung der Anzahl der Vereine könnte in Zukunft an die Bevölkerungsdichte gekoppelt werden.
- Altersbeschränkung: Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren erhalten maximal 30 Gramm pro Monat mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent.
- In den Räumlichkeiten der Cannabis-Clubs ist der Konsum von Marihuana verboten. Dieses Verbot gilt auch für andere Genussmittel wie Tabak und Alkohol.
- Mindestschutzmaßnahmen sind vorgeschrieben, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte zugreifen.
- Es besteht ein generelles Werbeverbot für Cannabis und für Cannabis Social Clubs, wobei sachliche Informationen erlaubt sein sollen. Das Gesetz ist an dieser Stelle noch nicht ganz eindeutig.

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Kontrollierte Weitergabe von Cannabis: Schutz vor Missbrauch im Cannabis Gesetz

Das neue Gesetz zur kontrollierten Weitergabe von Cannabis sieht den gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen unter strengen Auflagen vor. Junge Menschen sollen durch die klare Regulierung vor den Risiken des Konsums geschützt werden, ebenso wie andere Kinder. Der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau wird dabei durch eine festgelegte Anzahl der Anbauvereinigungen geregelt. Jede jeweilige Anbauvereinigung darf nur eine begrenzte Menge an Cannabissamen verwenden, wobei das daraus erhaltene Cannabis ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt werden darf. Zudem muss die Weitergabe von Cannabis innerhalb dieser Gruppen kontrolliert erfolgen, und die Vereine müssen anonymisierte Daten zu Überwachungszwecken bereitstellen.

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, den illegalen Markt zu schwächen und den Missbrauch von Anbauvereinigungen zu verhindern. Auch der Handel mit synthetischen Cannabinoiden bleibt streng verboten. Die Ansicht der Bundesregierung ist, dass diese Maßnahmen helfen, die gesellschaftlichen Auswirkungen des Konsums zu kontrollieren und den Missbrauch einzudämmen. Sollte es gewichtige Anhaltspunkte für Verstöße geben, greift die Ausnahme cannabisbezogener Straftaten. Das abgesonderte Harz der Pflanze sowie bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis dürfen ausschließlich für den Eigengebrauch genutzt werden, um eine Ausweitung des Cannabiskonsums zu verhindern.

Die Rolle von Cannabis Social Clubs in Deutschland

Cannabis Social Clubs: Eine globale Bewegung für verantwortungsvollen Konsum
Ursprünglich in Ländern wie Spanien und Uruguay entstanden, haben Cannabis Social Clubs (CSCs) einen revolutionären Ansatz für den Zugang zu Cannabis entwickelt. Diese Clubs bieten ihren Mitgliedern einen sicheren Raum für den Erwerb und Konsum von Cannabisprodukten in einer kontrollierten Umgebung.
Cannabis Social Clubs sind Anbaugemeinschaften, die erwachsene Mitglieder mit Cannabis zum Selbstkostenpreis versorgen. Es ist wichtig, dass sie nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Einbindung der Mitglieder in den Anbau von Cannabis variiert. Das Spektrum reicht von kleinen Clubs mit wenigen Mitgliedern, die Cannabis anbauen, ernten, trocknen und verarbeiten, bis hin zu großen Clubs mit mehreren hundert oder zehntausend Mitgliedern, die hauptberufliche Gärtner und andere Cannabisexperten beschäftigen.
In Ländern wie Spanien sind CSCs seit Jahren legalisiert und etabliert. Sie sind streng reguliert und bieten ihren Mitgliedern qualitativ hochwertige Produkte sowie Aufklärungs- und Präventionsprogramme. Uruguay war eines der ersten Länder der Welt, das den kommerziellen Anbau und Verkauf von Cannabis legalisiert hat.
Durch die kollektive Selbstversorgung wird der Schwarzmarkt eingedämmt und ein kontrollierter Zugang zu Cannabis gewährt. So wird die Qualität der Cannabisblüten gesteigert – da diesen nichts beigemischt wurde – und somit auch Sicherheit für den Konsumenten gewährleistet.
Im Vergleich dazu steht Deutschland noch am Anfang seiner Reise mit Cannabis Social Clubs. Obwohl die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken legal ist, bleibt der Freizeitkonsum stark reglementiert. Es gibt jedoch eine wachsende Bewegung, die sich für die Einführung von CSCs einsetzt, um den Schwarzmarkt einzudämmen und eine sicherere Umgebung für Konsumenten zu schaffen. Die Hauptunterschiede zwischen den Ländern liegen in den rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder. So ist beispielsweise der Konsum in Cannabis Social Clubs in Deutschland vorerst nicht gestattet.
Insgesamt zeigen Cannabis Social Clubs überall auf der Welt, dass ein regulierter und sozial verantwortlicher Umgang mit Cannabis möglich ist. Mit zunehmender Akzeptanz und Legalisierung von Cannabis ist es wahrscheinlich, dass CSCs auch in Deutschland und anderen Ländern eine wichtige Rolle auf dem zukünftigen Cannabis Markt und spielen werden. 

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FAQ

FAQ zum Cannabisgesetz

Hier beantworten wir die meist gestellten Fragen zum Cannabis Gesetz

Wie beeinflusst das Cannabisgesetz in Deutschland den Schutz von jungen Menschen und Kindern vor Cannabisprodukten?

Das Cannabisgesetz in Deutschland sieht strenge Maßnahmen zum Schutz von jungen Menschen vor. Der Konsum und die Abgabe von Cannabis sind in der Sichtweite von Schulen, Kitas und Jugendzentren streng verboten. Außerdem wird verstärkt auf Aufklärung über die Risiken des Cannabiskonsums gesetzt, um den Zugang für Minderjährige zu erschweren und den Jugendschutz zu gewährleisten.

Welche Maßnahmen sieht das Cannabisgesetz vor, um den illegalen Markt für Cannabis zu bekämpfen?

Das Cannabisgesetz zielt darauf ab, den illegalen Markt für Cannabisprodukte einzudämmen, indem es eine kontrollierte Abgabe und den gemeinschaftlichen Eigenanbau unter strengen Auflagen ermöglicht. Durch die Schaffung legaler Alternativen und klarer Regularien soll der Schwarzmarkt weniger attraktiv gemacht und dessen Einfluss reduziert werden.

Welche strafrechtlichen Ausnahmen gelten im Rahmen des Cannabisgesetzes bei cannabisbezogenen Verstößen?

Das Gesetz sieht Ausnahmen für bestimmte cannabisbezogene Straftaten vor. Solche Ausnahmen greifen in der Regel dann, wenn der Besitz von Cannabis eine geringe Menge betrifft, die für den Eigenbedarf vorgesehen ist, und wenn keine anderen strafverschärfenden Faktoren, wie der Verkauf an Minderjährige, vorliegen. Die Strafen für Verstöße werden dennoch individuell geprüft und können je nach Fall variieren.

Wie werden synthetische Cannabinoide im neuen Cannabisgesetz behandelt?

Synthetische Cannabinoide sind weiterhin verboten und werden vom Cannabisgesetz nicht legalisiert. Diese Substanzen gelten als besonders gefährlich und sind mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Das Gesetz zielt darauf ab, den Handel und Konsum dieser künstlichen Stoffe zu unterbinden, während es nur natürliche Cannabisprodukte unter bestimmten Bedingungen reguliert.

Welche Rolle spielt die Datenerfassung bei Anbauvereinigungen, und wie werden anonymisierte Daten im Rahmen des Gesetzes verwendet?

Anbauvereinigungen sind verpflichtet, anonymisierte Daten zu sammeln und bereitzustellen, um sicherzustellen, dass der Anbau und die Weitergabe von Cannabis kontrolliert und legal erfolgen. Diese Daten dienen der Überwachung und Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die Anonymisierung stellt sicher, dass persönliche Daten der Teilnehmer geschützt bleiben.

Inwiefern berücksichtigt das Cannabisgesetz die gesellschaftlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums in Deutschland?

Das Cannabisgesetz soll die gesellschaftlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums besser kontrollieren. Es setzt auf Prävention und Aufklärung, um den Missbrauch zu verhindern, und fokussiert sich auf den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Durch die Schaffung eines regulierten Marktes soll die Öffentlichkeit vor den Gefahren des Schwarzmarktes, wie minderwertigen oder verunreinigten Produkten, geschützt werden.